Vor dem Kaufvertrag: Wer wählt den Notar aus?
Diese Frage steht ganz am Anfang: Wer wählt den Notar aus und wer bezahlt ihn? Ohne einen Notar geht es nicht, wenn der Immobilienkaufvertrag erfolgreich zwischen Verkäufer und Käufer abgeschlossen werden soll. So fordert das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit § 311b für den Immobilienkaufvertrag eine notarielle Beurkundung. Der Notar kann nach Belieben ausgewählt werden.
Die Kosten des Kaufvertrags trägt immer der Käufer und ist wie folgt festgelegt: Sie liegen bei rund 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises (Notarkosten). Sind im Grundbuch Belastungen oder Rechte an Dritte eingetragen, müssen Sie als Verkäufer jetzt die Löschung beantragen und die Kosten dafür übernehmen.
Aufgaben des Notars
Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität zwischen Käufer und Verkäufer verpflichtet. Sie dürfen aber keine steuerlichen Beratungen vom Notar erwarten, lediglich klärt er die Sachverhalte, die rechtlichen Folgen des Geschäfts zwischen Verkäufer und Käufer ab.
Checkliste: Das muss im Kaufvertrag stehen
Der Notar muss vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags alle Daten und Details der Vertragsparteien von amtlicher Stelle prüfen (Grundbuchamt).
- Wer verkauft an wen? Die persönlichen Daten der beteiligten Personen: Die korrekte Schreibweise der Vor- und Nachnamen, Geburtsnamen, -Datum und -Ort, Wohnadressen, Personalausweisnummern.
- Grundbuch und Sachstand: Ist die Immobilie belastungsfrei oder gibt es Belastungen, sowie Dienstbarkeiten? Beispiele dafür sind eingetragene Buchgrundschulden, Wege- oder Kanalrechte, eine Erbpacht, die Teilungserklärung (Wohnanlage Eigentumswohnung), sowie die nötigen Angaben zum Grundbuch selbst (Nummer Blatt, Gemarkung, Flur und Abteilungen).
- Vertragsgegenstand: Was wird verkauft (Grundstück, Haus oder Wohnung)? Was alles gehört dazu (Garage etc.)? Welche beweglichen Gegenstände werden mit der Immobilie verkauft (Küche, Möbel, sonstiges Inventar)?
- Kaufpreis: Wie hoch ist der Kaufpreis? Welchen Wert hat das mitverkaufte bewegliche Inventar? Auf welches Konto hat der Käufer den Kaufpreis zu zahlen und wann ist er fällig?
- Daten zur Übergabe: Wann soll die Übergabe erfolgen? Achtung: Geht der Besitz der Immobilie an den Käufer über, gehen damit auch alle Rechte, Pflichten und Kosten an ihn über, selbst wenn die Umschreibung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist!
Prüfung des Kaufvertrags
In der Regel kommt der Vertragsentwurf per Post. Die Zwei-Wochen-Frist hat ihren Sinn: Laut Beurkundungsgesetz sollen beide Parteien vor Vertragsunterzeichnung genügend Zeit haben den Kaufvertragsentwurf zu lesen, um eventuell Änderungen vorzunehmen.
Jetzt sollten Sie, der Verkäufer, sowie auch der Käufer, für sich die wichtigsten Inhalte des Kaufvertragsentwurf noch einmal überprüfen.
- Personalien
- Kaufsache
- Kaufpreis
- Fristen
Nach Abschluss des Kaufvertrags: Übergabe von Eigentum und Kaufpreis
Der Notar, als neutrale Instanz, kontrolliert die weiteren Schritte:
- Auflassungsvormerkung (sichert Ihren Kauf).
- Er besorgt alle nötigen Zustimmungen (Verwalter, Kommunen, Erben).
- Frei von Belastungen (Löschungsunterlagen Banken).
- Neuer Eigentümer wird ins Grundbuch eingetragen.
- Übergabe von Nutzen und Lasten (Kaufpreiszahlung, Übergabe).
Fazit: Kaufvertrag vom Notar erstellen lassen
Der Immobilienkaufvertrag braucht immer einer notariellen Beglaubigung.
Für Laien kann es an dieser Stelle hilfreich sein, sich Hilfe vom Immobilienmakler einzuholen, ob Verkauf oder Kauf einer Immobilie – denn ein Immobilienmakler kümmert sich um den Kaufvertragsentwurf und um alle weiteren wichtigen Details.
Gerne beraten wir Sie kostenfrei und umfassend. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter 07151 25 78 395 oder per E-Mail an a.hoffmann@immo-kernen.de.