Die Erbgemeinschaft
Bei unserer Tätigkeit als Immobilienmakler, stellen wir immer wieder fest, dass kaum jemand weiß was eine Erbgemeinschaft ist und worauf man unbedingt achten sollte.
Hintergrundwissen
Gibt der Erblasser keinen Alleinerben an, sondern mehrere Erben, bilden diese eine Erbgemeinschaft. Diese Gemeinschaft ist eine Rechtsform die in den §§ 2032 ff. BGB geregelt wird. Das bedeutet, dass die Gemeinschaft gemeinsam berechtigt und verpflichtet werden. Das Eigentum des Erblassers geht an alle Erben über. Die Erbgemeinschaft sichert die Rechte des einzelnen Erben, keiner der Erben hat eine alleinige Rechtsposition.
Zunächst ist einmal wichtig zu wissen, dass die Erbgemeinschaft immer eine Zwangsgemeinschaft ist. Sie wird behandelt wie eine Gbr. (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), allerdings kommen sie nicht wie bei der Gbr. freiwillig zustande, sondern werden durch den Erblasser zu dieser Gemeinschaft gezwungen.
Die Erbgemeinschaft muss sich nun Auseinandersetzen. Es stehen 3 Möglichkeiten zur Verfügung, wird verkauft, vermietet oder bezieht einer die Erben die Immobilie selbst. Zudem müssen die Erben im Grundbuch eingetragen werden. Sollte es nicht soweit kommen, richtet sich der Notar beim Verkauf nach dem Erbschein, der zur Beurkundung vorgelegt werden muss.
Hintergrundwissen
Kosten der Eintragung ins Grundbuch tragen die Erben.
Die weitere Instandhaltung des Erbgutes trägt die Gemeinschaft gemeinsam. Es muss sich um Versicherungen, Grundsteuer, Energiekosten, Instandhaltungskosten und laufende Kosten des Erbguts gekümmert werden. Ist einer der Erben aus finanziellen Gründen nicht fähig diese Kosten mitzutragen, müssen die anderen Erben für die Kosten aufkommen. Sollte der Erblasser Schulden hinterlassen haben, fallen diese auch auf die Erben zurück.
Fazit
Alle Erbimmobilien betreffende Entscheidungen, können nur gemeinsam getroffen werden. Sollte keine Einigung möglich sein, kommt es in den meisten Fällen zu einer Teilversteigerung der gerbten Immobilie.
Wir fassen zusammen:
- Eine Erbgemeinschaft ist immer eine Zwangsgemeinschaft.
- Alle Mitglieder haften gemeinsam.
- Alle Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.
- Die Verwaltung muss gemeinsam bewältigt werden.
- Streitigkeiten in der Gemeinschaft verursachen immer unnötige Kosten.