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Was sollten Sie vor Unterschrift eines Darlehensvertrags beachten?

Sie sind nach einigen Verhandlungen mit verschiedenen Banken, nun endlich bereit ein Darlehen aufzunehmen, damit Ihr Traum einer eigenen Immobilie wahr werden kann? Wenn ja, geben wir Ihnen hier einen Leitfaden:

Sie haben bereits eine Bank gewählt, die Kreditverhandlungen abgeschlossen und die Bank legt Ihnen den Darlehensvertrag vor. Bevor Sie unterschreiben, raten wir Ihnen diesen erst zu prüfen. Nehmen Sie ihn mit nach Hause und lesen Sie diesen in Ruhe durch. Viele gesetzliche Vorschriften regeln die Formalitäten, die von der Bank einzuhalten sind.

Checkliste

Der Darlehensvertrag muss schriftlich vereinbart werden und sollte Angaben zu folgenden Details enthalten:

  1. Die Parteien: Dahrlehensnehmer und Darlehensgeber.
  2. Die Höhe des Darlehens und der Auszahlungsbetrag.
  3. Die Nebenkosten des Vertrags: Teilzahlungszuschläge und Bereitstellungszinsen.
  4. Der Sollzins und effektive Jahreszins – Ihre tatsächliche Belastung.
  5. Sofern Sie keine variablen Zinsen vereinbart haben, sollte die Gestaltungsdauer der Zinskonditionen ersichtlich sein – Ihre Zinsbindung.
  6. Jährlicher Tilgungssatz.
  7. Ihre Sicherheiten (Eintragung Grundschulden) auf die die Bank bei Zahlungsverzug zugreifen kann.
  8. Ihre Rückzahlungsmodalitäten: monatliche oder vierteljährliche Raten und die Belastung während der Zinsbindungsfrist (10 oder 15 Jahre).
  9. Ist Ihnen etwas unklar fragen Sie unbedingt nach!
  10. Achten Sie auf die Frist, wann Sie den Dahrlehensvertrag unterzeichnet zurück geben müssen, sonst gelten die Konditionen nicht mehr.

Tipps zu den Nebenkosten

Überprüfen Sie genau die Nebenkosten, denn es dürfen laut Rechstsprechnung keine Kontoführungsgebühren, Bearbeitungsgebühr, Wertermittlungsgebühr oder die Kosten einer Grundschuldlöschungsgebühr enthalten sein. Diese sind laut Gesetz unzulässig. Ausserdem ist es wichtig zu prüfen, wann die Bereitstellungszinsen fällig werden (falls in Teilbeträgen ausbezahlt wird). Sie können innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch für Darlehensverträge die über das Internet oder von einem Direktvertrieb angeboten werden.

Schlußendlich ist es wichtig, dass Sie den Vertrag erst prüfen und dann unterschreiben. Sichern Sie sich ab, dass bei einem Rückzug, innerhalb der zwei Wochen, keine Kosten für Sie entstehen.

Nun wünschen wir Ihnen gute Verhandlungen und das richtige Händchen für Ihre Traumimmobilie und das Darlehen.